Benzin‐ und Ölabscheider kommen immer dort zum Einsatz, wo wassergefährdende Stoffe anfallen. Darunter fallen auch Werkstätten: Gemäß DIN 1999 muss eine Kfz‐Werkstatt, die nicht abwasserfrei betrieben werden kann, mit einer Abscheideranlage für Öl und Benzin ausgestattet sein.
Deren Betrieb erfordert gemäß DIN 1999–100 und DIN 1999–101 einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung. Für die rechtssichere Wartung, Pflege und Inspektion von Öl‐ und Benzinabscheider bietet Ihnen RESTOil alle notwendigen Services zuverlässig aus einer Hand.
Egal ob für Benzin oder Öl, die Funktionsweise des Abscheiders beruht immer auf dem Dichteunterschied zu Wasser. Das im Abwasser befindliche leichte Öl oder Benzin schwimmt innerhalb des Abscheiders auf und wird dann zur Entsorgung von der Wasseroberfläche abgesaugt. Das gereinigte Wasser tritt unter einer im Abscheider befindlichen Tauchwand aus und kann dem Kanalisationsnetz zugeführt werden oder als Brauchwasser wiederverwendet werden.
Auch wenn sie die Inhalte von Benzinabscheider, Ölabscheider, Schlammfang und Co. ordnungsgemäß an Entsorgungsbetriebe übergibt, bleibt die Kfz‐Werkstatt mit in der Verantwortung. Dabei kann sie das Risiko mindern, wenn der Entsorgungsfachbetrieb die elektronische Nachweisführung (eANV) einsetzt. Als zertifizierter Entsorgungsspezialist bietet Ihnen RESTOil noch mehr Sicherheit: Unsere Kunden profitieren von einer wirklich durchgängigen Gesamtlösung für alle ihre wassergefährdenden Abfälle.