Wie jedes Unternehmen, bei dessen Betrieb Mineralöle, Benzin und ähnliche wassergefährdende Flüssigkeiten ins Abwasser gelangen können, sind auch Tankstellen zum Betrieb eines Benzin‐ und Ölabscheiders verpflichtet. Unabhängig davon ist eine solche Anlage auch aus ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten interessant. Der Imageschaden und die Folgekosten einer Umweltverschmutzung durch Öl oder Benzin im Wasser übersteigen die Investitions‐ und Betriebskosten in den meisten Fällen enorm.
RESTOil bietet Tankstellen einen kompletten Rundum‐Service, der das Eintreten genau dieser Fälle zuverlässig verhindert – zu wirtschaftlichen Preisen
Der RESTOil‐Service für den Abscheider umfasst Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie die Generalinspektion – inklusive maximaler Rechtssicherheit. Denn RESTOil arbeitet lückenlos und rechtsverbindlich mit der elektronischen Nachweisführung (eANV). Darüber hinaus garantiert RESTOil für die fachgerechte Entsorgung bzw. Aufbereitung von täglich bis zu 400 m³ wassergefährdenden Stoffen in der eigenen, nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten chemisch‐physikalischen Behandlungsanlage. Wie diese funktioniert, lesen Sie hier.