Unabhängig davon, ob eine Waschanlage oder ein Waschplatz Teil einer Tankstelle sind oder nicht, ist ihr Betrieb nur in Verbindung mit der Installation eines Benzin‐ und Ölabscheiders erlaubt. Fahrzeugoberwäsche, Unterbodenwäsche oder Motorwäsche: Beim Waschen anfallende Gemische von Öl und Wasser mit Wachsanteilen, instabilen Öl‐Wasser‐Emulsionen und meist geringen Schwermetallanteilen müssen nach geltendem Recht gesammelt, gefiltert und fachgerecht entsorgt werden.
Abscheideranlagen lösen dieses Problem, benötigen aber Aufmerksamkeit – nicht nur bei der Wahl der Reinigungsmittel und Hilfsstoffe, sondern auch bei der regelmäßigen Wartung und alle 5 Jahre fälligen Generalinspektion mit Dichtigkeitsprüfung. Um im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch einen guten betriebswirtschaftlichen Rahmen zu garantieren, bietet RESTOil einen Komplett‐Service für Waschplatz und ‐anlage.
Das Plus von RESTOil: Neben geringen Kosten gewährleisten wir Ihnen Entsorgungs‐ und Rechtssicherheit durch elektronischen Nachweis (eANV) über die komplette Service‐Kette und eine der modernsten Wiederaufbereitungsanlagen für mineralölhaltiges Abwasser in Europa.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für Ihre Waschanlage, Ihren SB‐Waschplatz oder Ihre komplette Tankstelle.