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eANV: Abfallrechtliche Überwachung aller Maßnahmen

RESTOil steht für absolute Rechtssicherheit

Wir arbeiten ausnahmslos mit dem in Deutschland vorgeschriebenem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) – egal, ob wir Ölabscheiderinhalte, Sand‐ und Schlammfangrückstände oder Kühl‐Schmierstoff‐Emulsionen zur Entsorgung annehmen oder im Zuge von uns durchgeführter Wartungsarbeiten übernehmen.

Entsprechend der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) seit dem 1. April 2010 das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige, d. h. in der Regel gefährliche Abfälle. Das elektronischen Nachweisverfahren umfasst sämtliche Dokumente zur Nachweis‐ und Verbleibskontrolle: den elektronischen Entsorgungsnachweis und den elektronischen Begleitschein sowie die elektronische Registerführung beim Landesamt für Umwelt (LfU).

eANV: Abfallrechtliche Überwachung aller Maßnahmen

Lückenlose Rechtssicherheit von Entsorgungslösungen

Nur mit dieser praktizierten Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle ist eine lückenlos nachvollziehbare Entsorgung möglich. Damit garantieren wir unseren Kunden Rechtssicherheit im Sinne des § 326 StGB. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG und WHG setzen wir alles daran, Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Rufen Sie uns jetzt an, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie heute schon auf der sicheren Seite stehen.

Wählen Sie unser Service-Telefon: 09923 80180-300.

Der RESTOil-Service für Ihre Rechtssicherheit:

  • RESTOil erstellt für Sie sämtliche Nachweisdokumente.
  • RESTOil übermittelt die Dokumente in elektronischer Form an die am Entsorgungsvorgang Beteiligten.
  • RESTOil stellt sicher, dass die Unterzeichnung der Entsorgungsdokumente ausschließlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur erfolgt.
Der RESTOil-Service für Ihre Rechtssicherheit: