Wir arbeiten ausnahmslos mit dem in Deutschland vorgeschriebenem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) – egal, ob wir Ölabscheiderinhalte, Sand‐ und Schlammfangrückstände oder Kühl‐Schmierstoff‐Emulsionen zur Entsorgung annehmen oder im Zuge von uns durchgeführter Wartungsarbeiten übernehmen.
Entsprechend der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) seit dem 1. April 2010 das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige, d. h. in der Regel gefährliche Abfälle. Das elektronischen Nachweisverfahren umfasst sämtliche Dokumente zur Nachweis‐ und Verbleibskontrolle: den elektronischen Entsorgungsnachweis und den elektronischen Begleitschein sowie die elektronische Registerführung beim Landesamt für Umwelt (LfU).
Nur mit dieser praktizierten Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle ist eine lückenlos nachvollziehbare Entsorgung möglich. Damit garantieren wir unseren Kunden Rechtssicherheit im Sinne des § 326 StGB. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG und WHG setzen wir alles daran, Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu ersparen.
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